Betreuungsgebühren

Betreuungsgebühren für Kinder im Krippenalter
(für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr)

- Die Betreuungsgebühr für die ganztägige Betreuung für das Einzelkind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr beträgt 285,00 Euro.
- Die Betreuungsgebühr für die Betreuung von bis zu 7 Stunden insgesamt für das Einzelkind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr beträgt 228,00 Euro.
- Die Betreuungsgebühr für die Betreuung von bis zu 6 Stunden insgesamt für das Einzelkind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr 215,00 Euro.

 

Betreuungsgebühren für Kinder im Kindergartenalter
(für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt)

Die Betreuungsgebühr für die ganztägige Betreuung für das Einzelkind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr beträgt nach Abzug des Landeszuschusses nach §32c

im Jahr 2024

51,84 Euro

im Jahr 2025

54,13 Euro

 

Die Betreuungsgebühr für die Betreuung von bis zu 7 Stunden insgesamt für das Einzelkind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr beträgt nach Abzug des Landeszuschusses nach §32c

im Jahr 2024

21,84 Euro

im Jahr 2025

24,13 Euro

 

Die Betreuungsgebühr für die Betreuung von bis zu 6 Stunden insgesamt für das Einzelkind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr beträgt nach Abzug des Landeszuschusses nach §32c

im Jahr 2024

0 Euro

im Jahr 2025

0 Euro

 

Verpflegungsentgelt (städtische Kitas)

Das Verpflegungsentgelt (inclusive Teegeld) pro Kind und Monat beträgt

im Jahr 2024

75,00 Euro

im Jahr 2025

80,00 Euro