Finanzielle Unterstützung

Haben Sie schon mal was von dem Bildungs- und Teilhabepaket gehört? Nein? Dann haben wir hier ein paar wichtige Informationen für Sie:

Das Bildungs- und Teilhabepaket kann von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 24 Jahre in Anspruch genommen werden, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und einen Anspruch auf

  • Leistungen nach dem SGB II (Hilfe zum Lebensunterhalt, Bürgergeld) - Antragsstellung beim Jobcenter Landkreis Kassel
  • Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) - Antragsstellung beim Landkreis Kassel 
  • Wohngeld und/oder Kinderzuschlag - Antragsstellung beim Landkreis Kassel 
  • Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) - Antragsstellung beim Landkreis Kassel 

haben.

Es werden folgende Leistungen gefördert:

  • eintägige Schul- und KiTa-Ausflüge (tatsächliche Kosten)
  • mehrtägige Klassen- und KiTa-Fahrten (tatsächliche Kosten)
  • der persönliche Schulbedarf,
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (ab der 11. Klasse)
  • Lernförderung
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (Kindergarten)
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Mitgliedschaft im Sportverein oder der Besuch einer Musikschule)