Corona Hygieneschutz

Coronavirus

 

Corona-Strategie für Baunataler Kitas und Kindertagespflege

Die Pandemie ist nicht vorbei. Das Coronavirus wird uns auch weiter beschäftigen an den Arbeitsplätzen und in den Einrichtungen beschäftigen. Umso wichtiger ist, dass jeder und jede Einzelne darauf achtet, unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden und sich selbst und andere bestmöglich zu schützen. Die neuen Regeln bedeuten mehr Freiheiten, somit aber auch mehr Eigenverantwortung in der Hand der Eltern und Erziehungsberechtigten.

Für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege treten mit dem Erleichterungserlass des Landes Hessen vom 24.03.2022 zahlreiche Änderungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen vom 07.04.2022 der Stadt Baunatal in Kraft.

Ab sofort gelten neue Zutrittsregelungen für städtischen Kindergärten (siehe Anhang "AUSHANG" und Anhang "MERKBLATT"). Das Tragen einer FFP 2 Masken ist Grundlage des freien Zutritts zu den Einrichtungen ohne Zutrittskontrolle. Es besteht kein Verbot mehr der Durchmischung der Gruppen in der Einrichtung oder im Frei(spiel)gelände. Kinder mit Krankheitssymptomen sind abzusondern. Kinder einer Gruppe der Positiv-Testung können weiterhin betreut werden.

Grundsätzlich besteht keine Testpflicht für Kinder, sofern keine konkreten positiven Fälle in der Gruppe oder dem Personal angezeigt sind. Im Falle einer positiven Testung bzw. positiven Fall in der Gruppe müssen demnach um das Betreuungsangebot wahrnehmen zu können Kinder sich freitesten (vgl. Anhang "ABSONDERUNGSREGELUNG" und Anhang  "QUARANTÄNEREGELUNGEN").

Das Freitesten ist am Folgetag mittels negativem Schnelltest einer Teststation möglich. Die Stadt Baunatal verfügt über ausreichend Testkapazitäten in ihrem Stadtgebiet mit entsprechenden Öffnungszeiten (siehe Baunataler Nachrichten - oder hier auf der Seite unter ).

Erfolgt die Testung in einem Testzentrum, so ist die tagesaktuelle Bescheinigung der Teststelle über das Testergebnis vorzulegen. Die tagesaktuell geforderten Negativnachweise der Teststellen haben bei der Stadt Baunatal eine Gültigkeit von 24 Stunden.

Werden die Nachweise nicht vorgelegt, besteht ein Betretungsverbot bis zur Vorlage eines tagesaktuellen Nachweises über eine negative Testung einer Teststelle.

Aufgrund der derzeitigen Corona-Infektionszahlen übernimmt das Gesundheitsamt Region Kassel keine Kontaktpersonennachverfolgung. Informieren Sie sich bitte aktuell über die Homepage des Gesundheitsamtes zur Meldepflicht und der vorgeschriebenen Isolierung bzw. Quarantänepflicht.

Helfen Sie bei der Eindämmung des Virus aktiv mit und informieren Sie bei einem positiven Test die eigenen Kontakte der vorausgegangenen zwei Tage über die Corona‐Infektion. Gegenüber dem Betriebsarzt besteht keine Meldepflicht. Der Hausarzt entscheidet über die weitere medizinische Behandlung.

Kontakt

Thomas Briefs

Stabsleitung Arbeitsschutz und Prävention 

        

Kerstin Müller-Leibold

Sicherheits- und Gesundheitskoordinatorin